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private Krankenversicherung
Die Leistungserbringung in der privaten Krankenversicherung erfolgt über das so genannte . Kostenerstattungsprinzip. Beim Kostenerstattungsprinzip wird die Behandlung und die Medikation ist nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Leistungskatalog vorgegeben, vielmehr kann ein Arzt bei einem Patienten, der in der privaten Krankenversicherung versichert ist, in Abstimmung mit dem Patienten, denn in diesem Fall sind Patient und Arzt Vertragspartner.
Die Leistungen können dabei weitestgehend frei bestimmt werden, wobei der Arzt nach einer Behandlung eine Rechnung nach der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte, an den Patienten stellt. Der Patient zahlt diese Rechnung dann und tritt damit in Vorlage. Im Rahmen einer Selbstbeteiligung werden diese dann vom Versicherungsnehmer übernommen. Der darüber hinaus gehende Betrag wird dem Versicherungsnehmer von der Privaten Krankenkasse erstattet.
Für den Fall dass eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich wird, rechnet das Krankenhaus jedoch im Normalfall direkt mit der jeweiligen Privaten Krankenkasse ab.
Auch für Medikamente muss der Versicherte in der Regel in Vorleistung treten, das nur wenige Apotheken Medikament auf Rechnung verkaufen.
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lassen sich Beiträge zur Privaten Krankenversicherung oftmals die Beiträge erheblich reduzieren. Wie auch die Gesetzlichen Krankenkassen belohnen die Privaten Krankenkassen damit ein kostenbewusstes Verhalten.
Einige Modelle zielen dabei darauf ab, dass ein Versicherter die ersten 500 Euro pro Jahr für anfallende Leistungen selbst trägt. Auf diese Weise kann ein Versicherter dabei eher die Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen.
Selbstständige und Freiberufler können dabei einen höheren Selbstbeteiligungsbetrag wählen. Bei Angestellten genügt es, wenn sie einen geringeren Betrag wählen, denn bei ihnen zahlt ja der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge und zwar den etwas höheren Beitrag – denn am Selbstbehalt wird er nicht beteiligt.
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